Ausgezeichnete Investitionsmöglichkeit: Industrieland von 30.000 m2 mit einem genehmigten Projekt in Villalba del Alcor, Huelva. Dieses Land bietet eine bebaubare Fläche von bis zu 15.000 m2 und umfasst derzeit zwei Lager, eine von 800 m2 in perfektem Zustand und eine andere von 500 m2 in Notwendigkeit einer Renovierung.
Das Grundstück besteht aus 33 unabhängigen Grundstücken, die jeweils einen eigenen Vermögensteuereingang haben, das Management und den potenziellen Einzelverkauf erleichtern. Darüber hinaus hat es ein Teilplan, Redistribution Project und Urbanization Project genehmigt 2005, mit Urbanisierung 50% abgeschlossen.
Die Paketierungsbedingungen bieten Flexibilität, so dass Parzellen bis zum maximalen Bereich pro Block gruppiert werden können, wobei interne Ausrichtungen eingehalten werden. Eine Segregation von Industriegrundstücken mit einer Mindestfläche von 200 m2 und einer Mindeststraßenfront von 6 Metern ist auch zulässig, auch für Divisionen bestehender Gebäude vor dem Teilplan. Diese Bedingungen gelten nicht für Grundstücke, die für kommerzielle, soziale, sportliche, elektrische Transformationszentren oder Gemeinschaftseinrichtungen bestimmt sind.
Die Bauvorschriften schaffen eine maximale Baubarkeit von 1,20 m2/m2 und eine maximal zulässige Höhe von 9.00 Metern (auf der Oberseite der Säulen), mit einer Mindesthöhe von 5.00 Metern. Außergewöhnlich und aus begründeten technischen Gründen kann eine maximale Höhe von bis zu 18,00 Metern auf 10% des Bodens, vorbehaltlich der kommunalen Genehmigung, ideal für Bauten wie Lagertürme oder Trichter zugelassen werden.
Dieses Industrieland stellt eine strategische Investition in einen Standort mit Entwicklungspotenzial und Flexibilität dar, um sich an verschiedene industrielle Bedürfnisse anzupassen.
Ausstattung
Energieeffizienzklasse
Steht aus
Energieverbrauch
Emissionen
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Energieverbrauch kW h/m² jahr
Emissionen kg CO2/m² jahr
Standort der Immobilie
Die bereitgestellten Informationen und Daten wurden überprüft und als korrekt angesehen; dennoch kann das Unternehmen nicht für die Richtigkeit der Angaben verantwortlich gemacht werden, da das Angebot Fehlern sowie unvorangekündigten Preisänderungen und/oder der Marktrücknahme unterliegen kann. Gemäß den spanischen Verordnungen trägt der Verkäufer die Agenturskomission.
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