Im prestigeträchtigen Viertel Guadalmina Baja gelegen, bietet dieses außergewöhnliche Grundstück von 1.006 m² eine einzigartige Möglichkeit, eine maßgeschneiderte Luxusvilla in einer der gefragtesten Wohngegenden Marbellas zu errichten. Mit einer derzeit in Bearbeitung befindlichen Baugenehmigung ist das Projekt optimal aufgestellt, um reibungslos voranzuschreiten – eine attraktive Option sowohl für private Käufer als auch für Investoren.
Das vorgeschlagene Projekt sieht eine großzügige Villa mit fünf Schlafzimmern vor, die weitläufige Wohnbereiche, modernen Komfort und höchste Qualitätsstandards aufweist. Ein entscheidender Vorteil dieser Gelegenheit ist die Flexibilität, das Design und die Ausstattungen individuell zu gestalten, sodass der künftige Eigentümer die Immobilie nach seinem persönlichen Stil und seinen Lebensbedürfnissen anpassen kann.
Guadalmina Baja ist bekannt für seine Exklusivität, seine breiten Alleen sowie die Nähe zum Strand und zeichnet sich durch ein etabliertes, gehobenes Wohnumfeld aus. Die Lage bietet zudem einen leichten Zugang zu Golfplätzen, internationalen Schulen, Restaurants und sämtlichen wichtigen Annehmlichkeiten – und ist dennoch nur eine kurze Fahrt von Puerto Banús und Marbella entfernt.
Durch die Kombination aus Lage, Entwicklungspotenzial und gestalterischer Flexibilität stellt dieses Grundstück mit Projekt eine hervorragende Gelegenheit dar, ein maßgeschneidertes Zuhause in einer der begehrtesten Strandlagen an der Costa del Sol zu schaffen.
Ausstattung
Klimaanlage
Freizeiteinrichtungen nah
Schulnähe
Überdachte Terrasse
Erstklassiger Zustand
Offener Kamin
Einbauschränke
Eingerichtete Küche
Wohnzimmer
Private Terrasse
Telefon
Verkehrsgünstig gelegen
Hauswirtschaftsraum
Energieeffizienzklasse
Steht aus
Energieverbrauch
Emissionen
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Energieverbrauch kW h/m² jahr
Emissionen kg CO2/m² jahr
Standort der Immobilie
Die bereitgestellten Informationen und Daten wurden überprüft und als korrekt angesehen; dennoch kann das Unternehmen nicht für die Richtigkeit der Angaben verantwortlich gemacht werden, da das Angebot Fehlern sowie unvorangekündigten Preisänderungen und/oder der Marktrücknahme unterliegen kann. Gemäß den spanischen Verordnungen trägt der Verkäufer die Agenturskomission.
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