Set von 9 städtischen Grundstücken für Wohnzwecke, klassifiziert als einfamilienhaus. Die Gruppe der Grundstücke, alle nebeneinander, besteht aus 8 unentwickelten Grundstücken und 1 Grundstück mit einer bestehenden Villa von 1,659 m2.
Die Grundstücke sind entweder als Komplettpaket oder einzeln erhältlich. Es besteht auch die Möglichkeit einer weiteren Unterteilung in Grundstücke mit einer Mindestgröße von 2.600 m2, die möglicherweise insgesamt 20 Grundstücke erreichen. Einige profitieren von ungehinderten Meerblick, während andere teilweise Blicke bieten.
Wenn Sie das gesamte Paket erwerben, beträgt der Verkaufspreis für die Gruppe 26,800.000 €, mit einer Gesamtfläche von 62,252 m2. Alternativ kann der Satz von unentwickelten Grundstücken für €17,000,000 gekauft werden, mit einer kombinierten Fläche von 54,428 m2, einschließlich Grünflächen und Straßen.
Die Grundstücksgrößen liegen zwischen 5,579 m2 und 7,824 m2. Übersetzte Höhe: zwei Obergeschosse plus ein Keller. Maximale Baubarkeit für das Set gemäß der beigefügten Tabelle.
Die Grundstücke belegen eine erstklassige Lage nur 15 Minuten vom Zentrum von Benahavís, mit hervorragenden Verbindungen zum Flughafen Málaga (50 Minuten), Marbella Marina (12 Minuten), und Marbellas Strände (16 Minuten).
Stadtplanungsparameter: -Landeinteilung: Nicht sektorisierte Stadtgebiete -Zoning: Wohnort -Ausführungseinheit: Madroñal IV -Befristete Nutzung: Einfamilienhaus -Maximale Fußabdrücke: 15% -Buildbarkeit: 0,20 m2/m2 -Minimum Grundstücksgröße: 2.600 m2 -Maximale Höhe: 2 Etagen / 8 Meter Rückforderungen: -Privatgrenzen: 6 Meter -Öffentliche Grenzen: 3 Meter Keller: Permitted abhängig von der Topographie des Grundstücks
Ausstattung
Energieeffizienzklasse
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Energieverbrauch
Emissionen
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Energieverbrauch kW h/m² jahr
Emissionen kg CO2/m² jahr
Standort der Immobilie
Die bereitgestellten Informationen und Daten wurden überprüft und als korrekt angesehen; dennoch kann das Unternehmen nicht für die Richtigkeit der Angaben verantwortlich gemacht werden, da das Angebot Fehlern sowie unvorangekündigten Preisänderungen und/oder der Marktrücknahme unterliegen kann. Gemäß den spanischen Verordnungen trägt der Verkäufer die Agenturskomission.
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