Eingebettet in der schönen Küstenstadt Moraira, bietet diese atemberaubende Villa im Ibiza-Stil die perfekte Kombination aus Luxus und Komfort. Auf einem großzügigen Grundstück von 811 Quadratmetern gelegen, bietet das Anwesen einen atemberaubenden Meerblick und eine beneidenswerte Ausrichtung, die den ganzen Tag über viel natürliches Licht gewährleistet.
Die Villa erstreckt sich über zwei Etagen und bietet reichlich Platz für komfortables Wohnen. Im Erdgeschoss befinden sich ein integrierter Wohn- und Essbereich, eine voll ausgestattete Küche, eine Gästetoilette und drei großzügige Schlafzimmer, jeweils mit eigenem Bad, Einbauschränken und Ankleideraum.
In der ersten Etage befindet sich das Hauptschlafzimmer mit eigenem Bad und Ankleidezimmer. Vom Hauptschlafzimmer aus können Sie auf die Terrasse gehen und den atemberaubenden Blick auf das Meer genießen, was zu dem Gefühl von Ruhe und Entspannung beiträgt, das diese Villa vermittelt.
Im Außenbereich befinden sich ein großer Garten, Terrassen und ein wunderschöner Swimmingpool mit einer Größe von 3,5 x 14,26 m. Der perfekte Ort, um die spanische Sonne zu genießen oder ein Barbecue mit Freunden und Familie zu veranstalten. Es gibt auch genügend Parkplätze für zusätzlichen Komfort.
Diese Villa befindet sich in der begehrten Stadt Moraira und ist nur einen Steinwurf von den schönen Stränden, Restaurants und Geschäften der Stadt entfernt. Verpassen Sie nicht die Chance, diese atemberaubende Immobilie zu Ihrem Traumhaus an der Costa Blanca zu machen. Kontaktieren Sie Berkshire Hathaway HomeServices Costa Blanca noch heute, um einen Besichtigungstermin zu vereinbaren.
Ausstattung
Klimaanlage
Alarmanlage
Parkplatz
Einbauschränke
Grill
Heizung
Fitnessraum
Innenhof
Waschküche
Pool
Privater Pool
Fußbodenheizung
Terrasse
Abstellraum
Energieeffizienzklasse
Steht aus
Energieverbrauch
Emissionen
A
B
C
D
E
F
G
Energieverbrauch kW h/m² jahr
Emissionen kg CO2/m² jahr
Standort der Immobilie
Die bereitgestellten Informationen und Daten wurden überprüft und als korrekt angesehen; dennoch kann das Unternehmen nicht für die Richtigkeit der Angaben verantwortlich gemacht werden, da das Angebot Fehlern sowie unvorangekündigten Preisänderungen und/oder der Marktrücknahme unterliegen kann. Gemäß den spanischen Verordnungen trägt der Verkäufer die Agenturskomission.