Mieten und Vermieten in Spanien - Ferienvermietung auf Mallorca
In Spanien wurde 1994 ein komplett neues Mietrecht geschaffen, seit dem lohnt es sich zu Vermieten, aber auch für die Interessen der Mieter wurden ausreichend soziale Berücksichtigungen geschaffen. Seitdem hat in Spanien ein Mietboom eingesetzt, der sich durch die Krise in den letzten Jahren fortgesetzt hat. Besonderheiten gegenüber dem deutschen Mietrecht bilden, die absolute Vertragsfreiheit für Mietverträge über Geschäftsräume, und das bei Wohnraummietung nur die ersten fünf Jahre ein restriktiver Schutz vorhanden ist und danach weitgehend verloren geht. Dieser Schutz gilt nicht für sogenannte Luxuswohnungen und auch Saisonmiete fällt nicht unter den Mietschutz. Saisonmietverhältnisse bestehen für die Dauer von 6 Monaten, im Ausnahmefall für höchstens ein Jahr, und es darf nicht der Lebensmittelpunkt des Mieters sein. Deshalb sollte man bei Saisonvermietung im Vertrag den Grund der Saisonmiete angeben, da sonst eine Verlängerung des Mietvertrages um jeweils 12 Monate einsetzen kann. Bei der Saisonmiete ist darauf zu achten, ob der Wohnraum zu touristischen Zwecken vermietet wird, da hier spanienweite Vorschriften greifen und auch regionale Tourismusgesetze zum Zug kommen. Das Nationale Tourismus-Dekret hat zur Zielsetzung eine einheitliche Gestaltung des Tourismus und schafft somit Standards, wie den Mietzins, der grundsätzlich alle Neben-und Betriebskosten, sowie Servicekosten enthalten soll. Eine Ferienvermietung dauert mindestens 3 Tage und höchstens 45 Tage, allerdings steht es frei nach 45 Tagen den Mietvertrag zu verlängern.
Die meisten regionalen Tourismusgesetze haben meist die Beschränkung der touristischen Vermietung zum Ziel. So müssen Immobilienbesitzer auf Mallorca eine entsprechende Lizenz für die Ferienvermietung beim Tourismusministerium (Palma de Mallorca - Palma Arena) beantragen. Diese Lizenz wird zur Zeit nur an Hausbesitzer vergeben, die über ein freistehendes Einfamilienhaushaus bzw. über eine Doppelhaushälfte verfügen. Dazu kommen weitere Regelungen über die maximale Bettenzahl und Serviceregelungen. Grünes Licht gibt es nun zudem für Einliegerwohnungen. In keinem Fall darf jedoch in einem Haus an verschiedene Parteien vermietet werden., also keine Zimmervermietung. Apartment - oder Hausbesitzer sollten sich vor der Ferienvermietung über regionale Regelungen informieren, da bei Nichteinhaltung der regionalen Tourismusgesetze Bußgelder von 600,- bis 400.000,- Euro vorgesehen sind. Dabei werden seit dem neuen Tourismusrahmengesetz, von den Behörden die einschlägigen Internetportale zur Ferienvermietung durchforstet, um Adressen und Informationen für Inspektionen zu sammeln. Laut dem Balearen-Ministerium stehen für Mallorca insgesamt 15 Inspektoren bereit - die allerdings auch für andere touristische Unterkünfte zuständig sind. In der Branche geht man davon aus, dass bis zu 90 Prozent der Ferienvermieter keine offizielle Lizenz haben.
Die Unterlagen für Anträge zur Ferienvermietung können auf der Website des Tourismusministeriums auf Katalanisch und Spanisch heruntergeladen werden. Vorgelegt werden müssen durch den Antragsteller oder einen beauftragten Fachmann zudem Ausweiskopien und Steuernummer (NIE) des Eigentümers, Kopie des Grundbucheintrags, Nachweis über Zahlung der Grundsteuer (IBI) sowie Pläne oder Skizze der zu vermietenden Immobilie mit weiteren Angaben zur Beschaffenheit. PDF-Download: Formular "Declaracion responsable de inicio de actividad turística"
Conselleria de Turisme i Esports C/. Uruguai, s/n (Palma Arena) 07010 Palma Tel.: 971-17 61 97 Fax: 971-17 63 67
Veröffentlicht:11 Apr 2014
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