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Immobilien kaufen ohne Risiko

Welche Maßnahmen zu ergreifen sind, um auf der sicheren Seite zu stehen


 

• Der erste Schritt, den ein potenzieller Käufer vornehmen sollte, ist

einen Grundbuchauszug über das Objekt beim Registeramt einzuholen.

• Eine Hypothek lastet auf dem Eigentum, nicht auf dem Besitzer.

• Bei Altbauten kann es sehr nützlich sein herauszufinden, ob

   irgendwelche außergewöhnlichen Ausgaben in nächster Zeit zu

   erwarten sind.

• Anzahlungen sollten immer schriftlich festgehalten werden.

 

Heutzutage sind es immer weniger Menschen, die sich ein Eigenheim leisten können. Die Wirtschaftskrise ist noch nicht vorüber, die Preise sind zwar gefallen, jedoch lediglich zwischen 35 und 45 %, je nach Gebiet. Die Banken vergeben wieder gerne Hypotheken, allerdings nur, wenn ein Gehalt von mindestens 2.500 € vorgelegt werden kann. Wer sich in der glücklichen Lage schätzen kann, über den Kauf einer Immobilie nachzudenken, sollte methodisch vorgehen und vor dem Notartermin alles gründlich überprüfen.

 

Lassen Sie keine Ablenkungen zu. Die Dinge sollten mit Vernunft angegangen werden, um unvorhergesehene Ereignisse zu vermeiden. Es ist wichtig, sich über die legale Situation zu informieren, um den Kauf am Ende nicht zu bereuen.

 

Grundsätzlich erfasst das Grundbuchamt sämtliche Änderungen beziehungsweise Operationen, die mit einer Liegenschaft in Verbindung stehen. Somit wird anfangs die Immobilie in das Registerbuch eingetragen und später werden dort die weiteren Einträge vorgenommen.

 

Es gibt bestimmte Schritte, die durchgeführt werden sollten, um sich bei der Unterschrift unter den Kaufvertrag sicher zu sein und den anschließenden Eintrag in das Grundbuch gewährleisten zu können.

 

Der erste Schritt, den ein potenzieller Käufer vornehmen sollte, ist einen Grundbuchauszug über das Objekt beim Registeramt einzuholen, was etwa 10 € kostet. Über den Registerauszug erfährt man den Namen des Eigentümers, der im Grundbuchamt eingetragen ist, sowie alle Kosten und Lasten, die auf dem Grundstück liegen, wie zum Beispiel eine Hypothek oder eine eventuelle Pfändung. Diese Information ist für einen potenziellen Käufer sehr nützlich, da ihm durch nicht registrierte Daten auch nicht geschadet werden kann. Sollte eine Hypothek das Grundstück belasten, so müsste der Verkäufer diese Hypothek löschen, da diese eine Sicherheit für die Liegenschaft darstellt und unabhängig vom Eigentümer besteht. Die Hypothek belastet das Eigentum, nicht den Eigentümer.

 

Es ist üblich, vom aktuellen Besitzer eine Kopie der Kaufurkunde, die dieser zu seiner Zeit unterschrieben hat, anzufordern, als Beweis dafür, dass der Verkäufer auch tatsächlich der Eigentümer des zum Verkauf stehenden Objektes ist. In jedem Fall zählt jedoch die öffentliche Angabe vom Registeramt, auf die man sich im Zweifelsfall berufen kann, wenn es ein Problem mit dieser Angabe geben sollte.

 

Immobilien kaufen ohne Risiko

 

Ein weiterer Schritt bei der Immobilienkauf-Überlegung ist es, den letzten Zahlungsbeleg der Grundsteuer und Abfallentsorgung (IBI/Basura) beim Verkäufer anzufragen. Gegebenenfalls könnte man sich auch bei der jeweiligen Gemeinde erkunden, ob die letzte Jahresrate beglichen ist.

 

Vor allem bei Altbauten ist es ebenfalls wichtig zu wissen, ob irgendwelche Reparaturarbeiten beziehungsweise außerordentliche Ausgaben in Kürze anstehen. Leider ist es nicht immer möglich, diese Information zu erhalten, da der Präsident der Gemeinschaft nicht zur Herausgabe dieser Daten verpflichtet ist.

 

Bei der Vertragsaufnahme wird manchmal bereits eine Anzahlung von Seiten der Käufer getätigt. Sollte dies der Fall sein, ist es unbedingt notwendig, den gezahlten Betrag schriftlich im Vertrag festzuhalten.
Veröffentlicht: 20 Aug 2014

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