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Aufgepasst! - Ausländer mit Residenz in Spanien werden zur Testamentsprüfung gerufen½

½denn laut neuer EU-Verordnung sollen Vererbungen ab dem 17. August 2015 nicht mehr, wie bisher, nach den Rechten und Gesetzen des Herkunftslandes des Verstorbenen geregelt werden, sondern nach der jeweiligen Gesetzesregelung des Landes, in dem der Vermögensbesitzer seinen letzten, dauerhaften Wohnsitz hatte - und das könnte Überraschungen geben. Wer jetzt nicht aufpasst und sein Testament gegebenenfalls ändert, wird zukünftig sonst nach den spanischen, also auch mallorquinischen Erbrichtlinien behandelt werden.

Ab diesem Datum werden Erberlässe nach Aufenthaltsort beziehungsweise -land und nicht mehr generell nach Staatsangehörigkeit behandelt. Das bedeutet, dass deutsche Bürger, die zum Beispiel Immobilien ihrer Eltern erben, welche sich auf Mallorca zurückgezogen hatten um die wunderschöne Insel im gehobenen Alter zu genießen, sich dann mit dem spanischen beziehungsweise mallorquinischen Erbrecht auseinandersetzen werden müssen. Dies kann - je nach Landesregion - abweichende Regelungen mit sich bringen.

Soweit galt bei Nachlässen ohne Testament, sowohl bei Liegenschaften in Deutschland als auch zum Beispiel auf Mallorca die gesetzliche Erbfolge, also erhielt bei einer Familie der Ehepartner 50 % des Erbes und die restlichen 50 % wurden unter den Kindern aufgeteilt (gemäß BGB). Mit der neuen EU-Verordnung könnte es jedoch passieren, dass, wenn kein Testament existiert und der gewöhnliche Wohnort als letztes im europäischen Ausland war, die Nachkommen und auch der Ehepartner nichts bekommen. Es sei hervorzuheben, dass dies nicht nur für die Immobilien im Ausland gilt, sondern auch für jegliches Objekt im Heimatland, bzw. sämtliches Vermögen, welches der Verstorbene besessen haben mag.

Nach spanischem Gesetz steht der Ehegattin demnach zukünftig nicht mehr grundsätzlich die Hälfte des Erbes zu, sondern sie könnte lediglich noch von dem Nießbrauchrecht, dem sogenannten Nutzungsrecht Gebrauch machen. Das gesamte Eigentum würde eventuell an die Nachkommen übergehen.
Veröffentlicht: 10 Apr 2014

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